INFOS
HYGIENE
Zum Schutz unserer Fahrgäste und Mitarbeiter wird das Wageninnere regelmäßig sachgerecht gereinigt und desinfiziert. Nach jedem einzelnen Transport werden vorsorgliche Maßnahmen der Händehygiene und nach dem Transport eine Flächendesinfektion von patientennahen Flächen vorgenommen.
Senior Aktiv Krankenfahrdienst ist freiwilliges Mitglied des MRE-Netzwerks Südhessen und wir.
SICHERHEIT
Während des gesamten Transports achten wir nicht nur auf guten Service sondern auch auf Ihre Sicherheit. Unsere Wagen sind mit den sicheren Rückhaltesystemen von AMF-Bruns ausgestattet, die Trage- Rollstühle und Liegen während der Fahrt fest am Boden verankern und ein Wegrutschen verhindern.
AMF-Bruns ist marktführender Hersteller auf dem Gebiet der Herstellung und Ausrüstung behindertengerechter Fahrzeuge.
Über die Rampen bringen die Mitarbeiter Sie problemlos und angenehm in den Wagen.
TRANSPORTKOSTEN & ABRECHNUNG
Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und rechnen mit diesen direkt ab.
Für die Fahrt zu Ihrem behandelndem Arzt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.
Die meisten unserer Krankenfahrten
- zum Arzt
- zum Krankenhaus
- zur Rehabilitation (Physiotherapie, Krankengymnastik)
- sowie Serienverordnungen (zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie) werden von der Krankenkasse übernommen.
Bei Dialysepatienten werden die Verordnungen von der Krankenkasse i.d.r. für ein Jahr genehmigt. Bei Chemopatienten werden die Verordnungen von der Krankenkasse für bis zu sechs Monate genehmigt.
Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Krankentransports übernehmen, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es wird auf die dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Merkzeichen: “aG”, “BI”, “H”, oder entsprechender Pflegegrad s.u.) geachtet. Oder es muss ein vergleichbarer Grund gegeben sein z.B kurz vor oder kurz nach einer Operation (max. bis 14 Tage vor und nach der OP). Bei Vorliegen des Pflegegrades 4 oder 5 zahlt die Krankenkasse den Transport. Bei Pflegegrad 3 wird der Transport i.d.R. übernommen, wenn der Patient aufgrund eingeschränkter Mobilität dauerhaft eine Beförderung benötigt. Im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Zur Sicherheit raten wir Ihnen, sich immer vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, da es Unterschiede zwischen den Krankenkassen geben kann.
Eigenanteil
Der Fahrgast zahlt pro Fahrt einen Eigenanteil von 10 %, mindestens aber 5,- € höchstens 10 , – € pro Fahrt. Wenn Sie vom Eigenanteil befreit sind, dann faxen Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsausweises direkt an 06147 502052 oder geben Sie dem Fahrer eine Kopie.
Privatfahrten
Sofern Sie eine Fahrt bestellen, die nicht mit medizinischer Versorgung in Verbindung steht, ist das eine Privatfahrt (z.B. bei Privatfahrten zu Familienfeiern, Ausflügen, Fahrten von Altenheim zu Altenheim etc). In diesem Fall berechnen wir Ihnen unseren jeweiligen Tarif.
Rufen Sie uns an und wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Im Preis ist unser Service enthalten: Anfahrt, Treppenhilfe, Gepäckmitnahme (1 bis 2 Stück), Transport einer Begleitperson.
Zögern Sie nicht, uns bei Ihren Fragen zu kontaktieren.